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   VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02   

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VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02 (https://dejure.org/2004,44162)
VG Dessau, Entscheidung vom 25.02.2004 - 2 A 29/02 (https://dejure.org/2004,44162)
VG Dessau, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 2 A 29/02 (https://dejure.org/2004,44162)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Ein Grundstück wird im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichstehende Nutzbarkeit vermittelt wird (u.a. BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159 ff. [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] ; Urt. v. 4. Oktober 1990 - 8 C 1.89 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 83 S. 51, 53 f. m.w.N.).

    Dies aber schließt die Annahme aus, ihnen entstehe durch die Erschließungsanlage ein eine Beitragserhebung rechtfertigender Sondervorteil (vgl. zu § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 161 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] m.w.N.; zum Straßenausbaubeitragsrecht Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 6. Aufl. 2001, § 35 RdNr. 27).

    (Nur) bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind auch die Grundflächen nicht selbst beitragsfähiger Erschließungsanlagen von der Anbaustraße nicht erschlossen und bleiben bei der Verteilung des Aufwands außer Ansatz (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 162 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] ).

    Diese somit rechtmäßige bauliche Nutzung zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten rechtfertigt die Annahme eines wirtschaftlichen Sondervorteils durch den Ausbau der K...straße, der in der Steigerung des Gebrauchswertes des Grundstücks durch die verbesserte Verkehrserschließung liegt, zumal die betriebene Transformatorenstation u.a. für Wartungsarbeiten auf eine verkehrsmäßige Erreichbarkeit angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 162 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] : hiernach ist ein Grundstück, auf dem die Errichtung einer vergleichbar großen Transformatorenstation die einzig zulässige Nutzung des Grundstückes ist, selbst als Bauland zu qualifizieren; vgl. auch Urt. v. 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 -, DÖV 1972, 503).

    Denn ob die Nutzung eines Grundstücks privaten oder öffentlichen Zwecken dient, kann für die Beurteilung der straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorteilslage nicht von Bedeutung sein (vgl. im Zusammenhang mit der Qualifizierung als Bauland BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321, 327 [BVerwG 11.12.1987 - BVerwG 8 C 85.86] ; Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 162 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] ).

  • VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag ; Ermittlung eines umlagefähigen

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Denn die von der Beklagte getroffene Entscheidung, den Anliegeranteil für Fahrbahnen von Anliegerstraßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, auf lediglich 50 % festzusetzen, liegt nicht mehr innerhalb des ihr eingeräumten Ermessens bei der Ausgestaltung des Satzungsrechts (vgl. hierzu Urt. d. Kammer v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 DE; s.a. Urt. vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 -, NVwZ-RR 2001, 326 ff.).

    Angesichts dieser Funktion bewegen sich die Anteilssätze für die Teileinrichtungen der Haupterschließungsstraße zwar an der unteren Grenze, aber noch innerhalb des Rahmens des ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. Urt. d. Kammer v. 7. September 2000 - 2 A 756/99 -, NVwZ-RR 2001, 326, 328).

  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Denn die von der Beklagte getroffene Entscheidung, den Anliegeranteil für Fahrbahnen von Anliegerstraßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, auf lediglich 50 % festzusetzen, liegt nicht mehr innerhalb des ihr eingeräumten Ermessens bei der Ausgestaltung des Satzungsrechts (vgl. hierzu Urt. d. Kammer v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 DE; s.a. Urt. vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 -, NVwZ-RR 2001, 326 ff.).
  • VG Osnabrück, 21.11.2003 - 2 A 34/02

    Altlastengrundstück; Eigentum (Inhaltsbestimmung); Sanierung (Altlasten);

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Die von der Klägerin hiergegen erhobene Klage ist Gegenstand des Verfahrens 2 A 34/02 DE.
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Ein Grundstück wird im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichstehende Nutzbarkeit vermittelt wird (u.a. BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159 ff. [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] ; Urt. v. 4. Oktober 1990 - 8 C 1.89 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 83 S. 51, 53 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91

    Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung -

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Der hiernach zu Unrecht auf Erschließungsbeitragsrecht gestützte streitgegenständliche Bescheid kann - ohne dass es einer Umdeutung bedarf - aufrechterhalten werden, wenn und soweit er sich auf straßenausbaubeitragsrechtlicher Grundlage als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, KStZ 1988, 230; Urt. v. 4. Juni 1993 - 8 C 55.91 -, KStZ 1994, 110).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist für die Frage, ob die Kosten einer nach dem Wirksamwerden des Beitritts hinzugefügten Teileinrichtung nach Erschließungsbeitragsrecht umgelegt werden können, (zusätzlich) eine Gesamtbetrachtung der Anlage geboten: War eine Erschließungsanlage vor dem Wirksamwerden des Beitritts im Sinne von § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB "bereits hergestellt", kann danach ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem Wirksamwerden des Beitritts weitere Teile hinzugefügt werden ( BVerwG, Urt. v. 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, NVwZ 2003, 1130 ff. [BVerwG 18.11.2002 - 9 C 2/02] m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Diese somit rechtmäßige bauliche Nutzung zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten rechtfertigt die Annahme eines wirtschaftlichen Sondervorteils durch den Ausbau der K...straße, der in der Steigerung des Gebrauchswertes des Grundstücks durch die verbesserte Verkehrserschließung liegt, zumal die betriebene Transformatorenstation u.a. für Wartungsarbeiten auf eine verkehrsmäßige Erreichbarkeit angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 162 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] : hiernach ist ein Grundstück, auf dem die Errichtung einer vergleichbar großen Transformatorenstation die einzig zulässige Nutzung des Grundstückes ist, selbst als Bauland zu qualifizieren; vgl. auch Urt. v. 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 -, DÖV 1972, 503).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Der hiernach zu Unrecht auf Erschließungsbeitragsrecht gestützte streitgegenständliche Bescheid kann - ohne dass es einer Umdeutung bedarf - aufrechterhalten werden, wenn und soweit er sich auf straßenausbaubeitragsrechtlicher Grundlage als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, KStZ 1988, 230; Urt. v. 4. Juni 1993 - 8 C 55.91 -, KStZ 1994, 110).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus VG Dessau, 25.02.2004 - 2 A 29/02
    Denn ob die Nutzung eines Grundstücks privaten oder öffentlichen Zwecken dient, kann für die Beurteilung der straßenausbaubeitragsrechtlichen Vorteilslage nicht von Bedeutung sein (vgl. im Zusammenhang mit der Qualifizierung als Bauland BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321, 327 [BVerwG 11.12.1987 - BVerwG 8 C 85.86] ; Urt. v. 23. Oktober 1996 - 8 C 40.95 -, BVerwGE 102, 159, 162 [BVerwG 23.10.1996 - 8 C 40/95] ).
  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Denn sie sind entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung für eine öffentliche Nutzung einer Bebaubarkeit oder sonstigen vorteilsrelevanten Nutzbarkeit entzogen (VG Dessau, Urt. v. 25.02.2004 - 2 A 29/02 -).
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